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Barrierefreies Bauen beschreibt die Planung, Gestaltung und Umsetzung von Gebäuden, Außenanlagen und Infrastruktur so, dass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sind. Ziel des barrierefreien Bauens ist es, eine inklusive Umgebung zu schaffen, die niemanden durch bauliche Hindernisse ausschließt. Dies trägt zur Förderung der Selbstständigkeit und Teilhabe aller Personen bei.

Wichtige Merkmale des barrierefreien Bauens

  1. Zugänglichkeit
    Alle Gebäude und Außenanlagen müssen ohne fremde Hilfe erreichbar sein. Dies beinhaltet:

    • Stufenlose Zugänge oder Rampen
    • Breite Türen und Flure, die auch Rollstuhlfahrern die Nutzung ermöglichen
    • Barrierefreie Parkplätze in der Nähe von Eingängen
  2. Nutzbarkeit
    Einrichtungen und Räume müssen so gestaltet sein, dass sie unabhängig von körperlichen Voraussetzungen bedient und genutzt werden können. Beispiele sind:

    • Abgesenkte Bedienfelder in Aufzügen
    • Barrierefreie Sanitäreinrichtungen
    • Höhenverstellbare Arbeitsflächen oder Möbel
  3. Orientierung und Sicherheit
    Die Umgebung sollte für alle Nutzer leicht verständlich und sicher sein. Dies umfasst:

    • Deutliche Beschilderungen in großer Schrift oder Brailleschrift
    • Taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen
    • Kontrastreiche Farben und Beleuchtung für bessere Orientierung
  4. Inklusion und Komfort
    Barrierefreies Bauen geht über die Mindestanforderungen hinaus, um Komfort für alle Nutzer zu schaffen. Breitere Eingänge oder Sitzgelegenheiten in Wartebereichen können beispielsweise für Familien mit Kinderwagen ebenso nützlich sein wie für Personen mit Rollatoren.

Rechtsgrundlagen und Normen

In Deutschland sind das barrierefreie Bauen und die entsprechenden Anforderungen durch Gesetze und Normen geregelt:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz fordert Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen.
  • Landesbauordnungen (LBO): Je nach Bundesland gibt es spezifische Regelungen für barrierefreies Bauen.
  • DIN-Normen (insbesondere DIN 18040): Diese Normen legen die Anforderungen an barrierefreies Planen und Bauen fest, unterteilt in Wohngebäude (DIN 18040-2) und öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1).

Beispiele für barrierefreies Bauen

  • Öffentliche Gebäude: Bibliotheken, Schulen oder Ämter müssen barrierefreie Zugänge, Aufzüge und Toiletten bieten.
  • Wohngebäude: Barrierefreie Wohnungen verfügen oft über schwellenlose Übergänge, breite Türen und Bäder, die für Rollstuhlfahrer geeignet sind.
  • Verkehrsanlagen: Bushaltestellen mit abgesenktem Bordstein und Aufzüge an Bahnhöfen erleichtern die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
  • Freiflächen: Parkanlagen oder Spielplätze mit taktilen Wegen und rollstuhlgerechten Zugangsmöglichkeiten.

Fazit

Barrierefreies Bauen schafft eine Umgebung, die für alle Menschen gleichermaßen zugänglich, komfortabel und sicher ist. Es trägt dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und zukünftige Anforderungen an eine alternde Gesellschaft zu berücksichtigen. Durch die Integration barrierefreier Elemente wird nicht nur auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen, sondern auch der Lebenskomfort für alle Nutzergruppen verbessert.